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Die gesetzliche Rentenversicherung dient hauptsächlich der Alterssicherung von Beschäftigten im höheren Alter. Sie wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Diejenigen, die altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, erhalten ihre Rente von der aktuell im Arbeitsleben stehenden Generation.

Diese erhält vor diesem Hintergrund selbst Anspruch auf eine Rente im Alter. Neben der Altersrente gibt es noch andere Gründe für einen Erhalt der Rente. Diese Fälle treffen ein bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder bei Todesfällen (Witwenrente/Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente). Träger ist die Deutsche Rentenversicherung.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch freiwillige Rentenversicherungen (private) von Versicherungen und Arbeitgebern angeboten. Meist fördert und subventioniert der Arbeitgeber private Rentenversicherungen für seine Arbeitnehmer im Rahmen der Altersvorsorge.

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